In seinem heutigen Urteil zur Finanzierung der Jugendorganisationen der Parteien durch das Bundesfamilienministerium hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg nicht nur die Klage der Linksjugend abgewiesen, sondern auch festgestellt, dass die bisherige Praxis mangels einer rechtlichen Grundlage rechtswidrig ist.
Bisher hatte der Ring politischer Jugend (RPJ) eine Empfehlung für die Verteilung gegeben, dem das Familienministerium in der Regel folgte. Damit legen bisher die Vertreter der Jugendorganisation von CDU/CSU, SPD, Grünen und FDP fest, wer wie viel vom Kuchen abbekommt. »Diese Verteilung staatlicher Gelder im Hinterzimmer ohne sachliche Kritierien ist nicht hinnehmbar. Das ganze System der Förderung politischer Jugendarbeit muss neu geregelt werden. Und zwar öffentlich an einem runden Tisch mit einer breiten Beteiligung«, fordert Benjamin Pampel, Schatzmeister der Jungen Piraten.
Nach Ansicht der Jungen Piraten sollte die Verteilung der Gelder nicht von den Jugendorganisationen selbst, sondern anhand sachlicher Kriterien und für konkrete Projekte erfolgen. Pampel fügt hinzu: »Wir begrüßen das angestrebte Eilverfahren der Linksjugend zum Stopp der Verteilung dieser Gelder. Wir hoffen, dass dadurch eine Komplettreform eingeleitet werden kann.«
Nun ist das Bundesfamilienministerium gefragt, diese notwendige Neuregelung in die Wege zu leiten.





