§1 Allgemeines

  1. Der Vorstand führt die Geschäfte des Landesverbandes Niedersachsen der Jungen Piraten nach den Vorschriften der Gesetze, der Satzung, sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Organisation zum Wohle der Organisation vertrauensvoll zusammen.
  2. Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben zeitweise nicht nachkommen können, so bestimmt es einen Vertreter. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet.
  3. Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seiner Zuständigkeit allein zu Entscheidungen berechtigt. Je nach Schwere der Entscheidungen ist es angehalten, sich vorher mit dem Rest des Vorstands zu beraten, bzw. die Entscheidung gemeinsam zu treffen. Bei Überlappung der Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam.

§2 Kompetenzbereiche der Vorstandsmitglieder

  1. Vorsitzender: Dem Vorsitzenden obliegt die Leitung und Koordination des Vorstands und der Vorstandssitzungen, die Vertretung nach außen, sowie gegenüber den Landesverbänden
  2. Stellvertretender Vorsitzender: Der Stellvertretende Vorsitzende unterstützt den Vorsitzenden, sowie den restlichen Vorstand bei seinen Aufgaben und kann in Absprache auch eine Teilmenge davon eigenverantwortlich übernehmen.
  3. Generalsekretär: Dem Generalsekretär obliegt die allgemeine innere Verwaltung des Landesverbands. Dazu zählt insbesondere die Mitgliederverwaltung als auch die Kommunikation nach Innen.
  4. Schatzmeister: Dem Schatzmeister obliegt die Zuständigkeit für Finanzangelegenheiten, insbesondere die Buch- und Kontoführung, die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge, die Vorbereitung des Rechenschaftsberichts, sowie das Spendenwesen.
  5. Der Pressesprecher ist für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen da. Er soll die Mitarbeit in der AG Öffentlichkeitsarbeit des Bundes anstreben und mit deren Mitgliedern kommunizieren.
  6. Die Beisitzer teilen unter sich die Bereiche IT und Programmatische Entwicklung auf und veröffentlichen dies auf den Vorstandsseiten im Wiki und der Website der Jungen Piraten Niedersachsen. Desweiteren unterstützen Sie die übrigen Vorstandsmitglieder in Ihren Aufgaben.

§3 Entscheidungsfindung

  1. Beschlüsse werden nach Maßgabe der Satzung getroffen.
  2. Beschlüsse des Vorstands sind vom Generalsekretär bzw. einem beauftragen Protokollanten schriftlich festzuhalten und zu veröffentlichen.
  3. Jedes Mitglied des Landesverbandes ist berechtigt, Anträge an den Vorstand zu stellen.

Anträge an den Vorstand können eingereicht werden durch:

  1. E-Mail an den Vorstand (EMAIL)
  2. Bekanntmachung in der Tagesordnung bis eine Stunde vor Vorstandssitzung
  3. persönlich oder in Beauftragung auf einer offen Vorstandssitzung
  4. Der Vorstand ist angehalten, gravierende Entscheidungen auf einer möglichst großen Basis zu treffen.

§4 Vorstandssitzungen

  1. Vorstandssitzungen finden in der Regel offen statt. Bei berechtigten Interessen kann eine geschlossene Sitzung einberufen werden.
  2. Jedes Vorstandsmitglied ist bei berechtigten Interessen berechtigt eine fernmündliche Vorstandssitzung zu verlangen. Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter muss dann innerhalb von 7 Werktagen eine solche einzuberufen.
  3. Ausnahmen von der offenen Vorstandssitzung sind zu vermeiden und müssen explizit begründet werden.
  4. Von jeder Vorstandssitzung wird ein Protokoll erstellt und innerhalb von drei Tagen veröffentlicht.

§5 Tätigkeitsbericht

  1. Jedes Vorstandsmitglied ist verpflichtet, einen Tätigkeitsbericht anzufertigen und diesen der Landesmitgliederversammlung vorzustellen.

Die Tätigkeitsberichte werden anschließend im Rahmen des Protokolls veröffentlicht. Nicht wiedergewählte Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, mit Beendigung Ihres Amtes alle im Rahmen ihrer Parteitätigkeit gesammelten Daten (Arbeitsergebnisse, Dokumente, Kontaktdaten – sofern vom Kontakt genehmigt -, offiziellen Schriftverkehr etc.) an ihren gewählten Nachfolger zu übergeben.

  1. Der Tätigkeitsbericht umfasst die Tätigkeit des jeweiligen Vorstandsmitglied im Rahmen der ihm in dieser Geschäftsordnung zugewiesenen Kompetenzen und Vertretung anderer Vorstandsmitglieder.

Optional kann der Tätigkeitsbericht weitere Tätigkeiten des Vorstandsmitgliedes im Rahmen seiner Parteiarbeit enthalten.

  1. Jedes Vorstandsmitglied hat den Umfang seines Tätigkeitsberichts in angemessener Weise zu begrenzen.

§6 Verwaltung der Mitgliederdaten

  1. Die primäre Verwaltung der Mitgliederdatenbank erfolgt durch die Landesgeschäftsstelle. Dem Generalsekretär obliegt die Aufgabe, die Mitgliederdaten in dieser Datenbank zu pflegen.
  2. Jedes Vorstandsmitglied hat Zugriff auf die Mitgliederdaten.
  3. Durch Beschluss des Vorstands erhalten Dritte Zugriff auf die Mitgliederdaten. Dieser Zugriff muss so begrenzt wie möglich sein und muss entsprechend protokolliert werden.
  4. Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht zugriffsberechtigte Personen ist untersagt. Jeder Zugriffsberechtigte hat dafür Sorge zu tragen, einen Zugriff durch nicht zugriffsberechtigte Personen auszuschließen.

§7 Kommunikationswege

§7.1 Forum

Das Forum der Jungen Piraten Niedersachsen ist der Hauptkommunikationsweg innerhalb der Organisation.

§7.2 Newsletter

Da nicht jeder Junger Pirat im Forum angemeldet ist oder regelmäßig die Forenbeitrage in Augenschein nimmt, unterhält der Landesvorstand einen Newsletterservice, der auch externen interessierten Personen Optional-in zur Verfügung steht.

§8 Umgang mit Finanzen

Dieser Abschnitt regelt den grundlegenden Umgang des Landesvorstandes der Jungen Piraten mit Finanzen.

  1. Es gilt die Satzung sowie die Finanzordnung der Jungen Piraten Niedersachsen vorbehaltlich dieser Regelungen.
  2. Ausgaben werden vom Vorstand beschlossen und vom Schatzmeister durchgeführt, bei dessen Verhinderung vom Vorstandsvorsitzenden.
  3. Der Schatzmeister hat das Recht, sein Veto gegen Ausgaben einzulegen, die den Finanzrahmen der Jungen Piraten Niedersachsen überstrecken, unnötig oder aus sonstigem

Grund kritikwürdig sind. In diesem Fall beschließt der gesamte Vorstand über die beanstandeten Ausgaben und spricht den Schatzmeister frei von der Verantwortung für diese Ausgabe.

  1. Ausgaben unter 50 Euro müssen durch den Vorstand nicht beschlossen werden, der Schatzmeister ist zu informieren.
  2. Der Landesverband der Jungen Piraten Niedersachsen kann keine Verpflichtungen eingehen, die nicht durch vorhandenes Geld gedeckt sind.

(Verschuldungsverbot).

§9 Umgang mit Kreis & Bezirksverbänden

Kreis & Bezirksverbänden sind die nächstkleinere Gliederung der Jungen Piraten Niedersachsen nach den Landesverband. Sie besitzen laut Satzung Programm-, Personal-, sowie Satzungsautonomie, solange diesen den Beschlüssen von Organen des Landesverbandes nicht widersprechen.

  1. Der Landesvorstand macht von seinem nach diesem Punkt (§12 Abs. 4) möglichen Recht, Einfluss auf Programm, Personal oder Satzung der Kreis & Bezirksverbände zu nehmen, keinen Gebrauch, außer es treten Widersprüche zu den satzungsmäßigen Grundzielen der Jungen Piraten NDS oder formale Widersprüche zur Satzung der Jungen Piraten NDS auf.
  2. Der Landesvorstand bittet die Vorstände der Kreis & Bezirksverbände regelmäßig, den Landesvorstand selbst oder über ernannte Vertreter (fern)mündlich oder schriftlich über die Situation in den Kreis & Bezirksverbänden zu informieren. So soll die Kommunikation zwischen den Gremien innerhalb der Jungen Piraten verbessert werden sowie der Informationsfluss positiv gestaltet werden.